Die Prüfungsordnung ist das Herzstück einer jeden Hochschule. Sie regelt u.a. die Prüfungsformen, die Bestellung und Zusammensetzung der Hochschulorgane, die Bewertungen von Prüfungsleistungen, den Nachteilsausgleich für Studierende, die Verleihung des Hochschulgrades und viele weitere Aspekte für den Ablauf eines Studiums. Dieses autonome Satzungsrecht der Hochschulen ist hochkomplex und zugleich fehleranfällig. Die Regelungen müssen sich am höherrangigen Recht, wie dem der Landeshochschulgesetze, orientieren. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung führt zur Fortentwicklung bei der Frage der Rechtmäßigkeit von Bestimmungen innerhalb der Prüfungsordnungen. Jede Hochschule ist daher daran gelegen, dass ihre jeweilige Prüfungsordnung mit dem geltenden Recht im Einklang steht. Mit der Erstellung einer rechtskonformen Prüfungs- und Studienordnung konnten wir einer Hochschule die Grundlage für den Lehrbetrieb geben. Dieser Prozess bedarf eines intensiven und stetigen Austausches zwischen uns und den beteiligten Hochschulgremien, damit nicht nur die gewünschten Regelungen und die Mindestanforderungen vom Landesgesetzgeber berücksichtigt werden können, sondern auch die Umsetzung der Regelungen in der Lehrpraxis muss erfolgreich verlaufen. Wir freuen uns sehr, dass wir bei diesem Prozess erfolgreich mitwirken konnten.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.