24. Mai 2021Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Hochschule erteilt umfangreichen Auftrag zur Erstellung einer Allgemeinen Prüfungsordnung (ABPO)

Die Prüfungsordnung ist das Herzstück einer jeden Hochschule. Sie regelt u.a. die Prüfungsformen, die Bestellung und Zusammensetzung der Hochschulorgane, die Bewertungen von Prüfungsleistungen, den Nachteilsausgleich für Studierende, die Verleihung des Hochschulgrades und viele weitere Aspekte für den Ablauf eines Studiums. Dieses autonome Satzungsrecht der Hochschulen ist hochkomplex und zugleich fehleranfällig. Die Regelungen müssen sich am höherrangigen Recht, wie dem der Landeshochschulgesetze, orientieren. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung führt zur Fortentwicklung bei der Frage der Rechtmäßigkeit von Bestimmungen innerhalb der Prüfungsordnungen. Jede Hochschule ist daher daran gelegen, dass ihre jeweilige Prüfungsordnung mit dem geltenden Recht im Einklang steht. Mit der Erstellung einer rechtskonformen Prüfungs- und Studienordnung konnten wir einer Hochschule die Grundlage für den Lehrbetrieb geben. Dieser Prozess bedarf eines intensiven und stetigen Austausches zwischen uns und den beteiligten Hochschulgremien, damit nicht nur die gewünschten Regelungen und die Mindestanforderungen vom Landesgesetzgeber berücksichtigt werden können, sondern auch die Umsetzung der Regelungen in der Lehrpraxis muss erfolgreich verlaufen. Wir freuen uns sehr, dass wir bei diesem Prozess erfolgreich mitwirken konnten. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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