Aufgrund einer Studienplatzklage Medizin, in deren Rahmen auch die Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Antragstellerinnen und Antragsteller vertrat, kam es zu 18 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Wintersemester 2018/2019 an einer Universität. Besonders erfreulich ist, dass die Erfolgsquote allein in diesem einzigen Verfahren bei 24% lag und dass die Studienplätze endgültig sind – die Universität hat das Ergebnis bereits akzeptiert. Damit scheidet ein gelegentlich in Internetforen thematisiertes „Herausklagen“ bereits aus Rechtsgründen definitiv aus.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Britta Schulte steht Ihnen insbesondere für Studienplatzklagen in der Humanmedizin und Zahnmedizin sowie Hochschulen im Vertragsrecht als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung.