Zum wiederholten Male habe wir als einzige Kanzlei den gewünschten Studienplatz erhalten; dies ist zwar wegen des Sammelcharakters der Verfahren auch etwas Glück, vorliegend jedoch kam es auch gerade deshalb zur Zuweisung des Studienplatzes, weil andere – auch anderweitig anwaltlich vertretene Antragsteller*innen – erforderliche Dokumente nicht vorgelegt hatten und ihre Anträge daher als unzulässig durch das Verwaltungsgericht eingestuft wurden.