Aufgrund einer Studienplatzklage Medizin, in deren Rahmen auch die Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Antragstellerinnen und Antragsteller vertrat, kam es zu 18 weiteren Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Wintersemester 2018/2019 an einer Universität. Besonders erfreulich ist, dass die Erfolgsquote allein in diesem einzigen Verfahren bei 24% lag und dass die Studienplätze endgültig sind – die Universität hat das Ergebnis bereits akzeptiert. Damit scheidet ein gelegentlich in Internetforen thematisiertes „Herausklagen“ bereits aus Rechtsgründen definitiv aus.
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