21. April 2023Privathochschulrecht, Gutachten

Gutachtenauftrag zur Frage der Niederlassung einer in der EU ansässigen Hochschule in Deutschland

Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige und staatlich anerkannte private Hochschule plant in Deutschland eine Niederlassung einer Zweigstelle mit einer zusätzlichen Programmakkreditierung.

Hierbei war zunächst grundsätzlich klären, ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine institutionelle Akkreditierung und die normativen Voraussetzungen für eine Programmakkreditierung vorliegen. Bei auswärtigen Bildungsanbietern, die sich in Deutschland niederlassen wollen, spricht die Richtlinie 2006/123/EG, die gem. Artikel 2 RL 2006/123/EG auf europäische Bildungsanbietern (so u.a. Hochschulen) finden. Hochschulen fallen damit in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit. Dabei legen die Bundesländer im Einzelnen die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung privater Hochschulen fest, wobei die Konzeptprüfung, die Programmakkreditierung sowie die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat die materiellen Gründungsvoraussetzungen darlegen, denn die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die staatliche Anerkennung von Hochschulen Länderangelegenheit. Bei einem Vergleich der Regelungen der Bundesländer zeigt sich auf, dass die Anforderungen für die Niederlassung einer Zweigstelle einer staatlich anerkannten Hochschule aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union recht unterschiedlich ausfallen. So verzichten beispielsweise einige Bundesländer auf ein förmliches Anerkennungsverfahren. Diese institutionelle Privilegierung für die Niederlassung einer Zweigstelle einer Bildungseinrichtung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einigen Bundesländern gilt auch für staatlich anerkannte Hochschulen eines anderen Bundeslandes, anderenfalls käme es zu einer Inländerdiskriminierung. Andere Bundesländer hingegen stellen die Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist daher bereits bei Auswahl der Bundesländer darauf zu achten, ob Privilegierungstatbestände für Hochschulen aus eine Mitgliedstaat der Europäischen Union normativ festgelegt sind oder ein umfassendes Anerkennungsverfahren durchgeführt werden muss. 

teipel klärt umfassend über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten auf, wenn eine Bildungseinrichtung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Niederlassung in Deutschland plant, ggf. mit einen neuen Studienprogramm. Von der institutionellen Akkreditierung bis zur Programmakkreditierung zeigen wir auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fallstricke in einem Anerkennungsverfahren drohen können. 




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