13. Juni 2024Privathochschulrecht, Gutachten

teipel erhält Gutachtenauftrag zum FUSG

Eine private Hochschule hat sich ein innovatives Angebot für ihre Teilnehmenden ausgedacht, das eine Weiterbildung und ein Studium miteinander verbindet. Das Besondere an diesem Angebot ist, dass die Teilnehmenden für die Weiterbildung einen geringeren Gebührensatz zahlen als für das Studium, obwohl die Weiterbildung auf das Studium angerechnet wird. Die Hochschule wollte sich jedoch vergewissern, dass diese Gestaltung rechtlich zulässig ist und keine rechtlichen Risiken birgt. Deshalb hat sie sich an die renommierte Kanzlei teipel.law gewandt, die sich auf das Bildungsrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Hochschulen und Weiterbildungsträgern und ist mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bildungssektor vertraut. Die Kanzlei hat ein umfassendes Gutachten erstellt, das die relevanten Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und des Allgemeinen Geschäftsbedingungenrechts (AGB-Recht) analysiert. Das Gutachten thematisiert, ob die geplante Kombination aus Weiterbildung und Studium grundsätzlich zulässig ist, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Diese betreffen vor allem die Transparenz und Fairness der Vertragsbedingungen, die den Teilnehmenden gegenüber kommuniziert werden müssen. Das Gutachten erläutert im Einzelnen, welche Informationspflichten die Hochschule hat, wie sie eine angemessene Kündigungsmöglichkeit für die Teilnehmenden gewährleisten kann und wie sie eine unverhältnismäßige Vorleistungspflicht vermeiden kann. Das Gutachten behandelt dabei auch die Option, zwei separate Verträge für die Weiterbildung und das Studium abzuschließen, die entweder einen Kontrahierungszwang oder eine aufschiebende Bedingung enthalten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Das Gutachten bietet der Hochschule somit eine fundierte Grundlage für die Umsetzung ihres innovativen Angebots und zeigt die hohe Kompetenz und Qualität der Kanzlei teipel.law im Bereich des Bildungsrechts.

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