13. September 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht - Vergleichsschluss mit der Hochschule Darmstadt

Hintergrund des Vergleichsschluss

Teipel.law wurde beauftragt, das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung an der Hochschule Darmstadt zu überprüfen.

teipel.law ließ sich den Sachverhalt von der Mandantschaft ausführlich schildern, um auf dieser Grundlage die Sachverhaltsinformationen rechtlich zu würdigen.

Gegen das Nichtbestehen der Prüfungsleistung legte teipel.law Widerspruch ein und begründete diesen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, das gerichtliche Verfahren wurde eingeleitet.

Vergleichsschluss

In der mündlichen Verhandlung traten dann, wie im Widerspruchsverfahren vorgetragen, Verfahrensfehler zu Tage. Um ein Urteil gegen die Hochschule zu vermeiden, einigten sich die Hochschule Darmstadt und teipel.law auf eine vergleichsweise Einigung.

Kommentar

Nicht immer enden prüfungsrechtliche Verfahren in einem formalen Abschluss per Widerspruchs- oder Abhilfebescheid, sondern landen auch mal vor Gericht. Ziel dabei ist es immer, dass Mandatsinteresse bestmöglichst zu vertreten. So auch in diesem Fall. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung des Mandatsinteresses beendet.

Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum