13. September 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht - Vergleichsschluss mit der Hochschule Darmstadt

Hintergrund des Vergleichsschluss

Teipel.law wurde beauftragt, das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung an der Hochschule Darmstadt zu überprüfen.

Der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling ließ sich den Sachverhalt von der Mandantschaft ausführlich schildern, um auf dieser Grundlage die Sachverhaltsinformationen rechtlich zu würdigen.

Gegen das Nichtbestehen der Prüfungsleistung legte Rechtsanwalt Christian Reckling Widerspruch ein und begründete diesen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, das gerichtliche Verfahren wurde eingeleitet.

Vergleichsschluss

In der mündlichen Verhandlung traten dann, wie im Widerspruchsverfahren vorgetragen, Verfahrensfehler zu Tage. Um ein Urteil gegen die Hochschule zu vermeiden, einigten sich die Hochschule Darmstadt und Rechtsanwalt Reckling auf eine vergleichsweise Einigung.

Kommentar

Nicht immer enden prüfungsrechtliche Verfahren in einem formalen Abschluss per Widerspruchs- oder Abhilfebescheid, sondern landen auch mal vor Gericht. Ziel dabei ist es immer, dass Mandatsinteresse bestmöglichst zu vertreten. So auch in diesem Fall. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung des Mandatsinteresses beendet.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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