Hintergrund des Vergleichsschluss
Teipel.law wurde beauftragt, das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung an der Hochschule Darmstadt zu überprüfen.
Der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling ließ sich den Sachverhalt von der Mandantschaft ausführlich schildern, um auf dieser Grundlage die Sachverhaltsinformationen rechtlich zu würdigen.
Gegen das Nichtbestehen der Prüfungsleistung legte Rechtsanwalt Christian Reckling Widerspruch ein und begründete diesen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, das gerichtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Vergleichsschluss
In der mündlichen Verhandlung traten dann, wie im Widerspruchsverfahren vorgetragen, Verfahrensfehler zu Tage. Um ein Urteil gegen die Hochschule zu vermeiden, einigten sich die Hochschule Darmstadt und Rechtsanwalt Reckling auf eine vergleichsweise Einigung.
Kommentar
Nicht immer enden prüfungsrechtliche Verfahren in einem formalen Abschluss per Widerspruchs- oder Abhilfebescheid, sondern landen auch mal vor Gericht. Ziel dabei ist es immer, dass Mandatsinteresse bestmöglichst zu vertreten. So auch in diesem Fall. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung des Mandatsinteresses beendet.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.