Unser Mandant hatte in seinem Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen in drei verschiedenen Modulen den jeweilig letzten Prüfungsversuch nicht bestanden. Daraufhin hat die TUM das endgültige Nichtbestehen der Prüfungen, den Verlust des Prüfungsanspruchs und auch die Überschreitung der Höchstdauer für das Studium festgestellt. Zudem wurde unser Mandant exmatrikuliert. Nach über drei Jahren hat die Klage dagegen Erfolg.
Wir hatten bereits im Widerspruchsverfahren mehrere verschiedene Prüfungsverfahrensfehler gerügt und damit geltend gemacht, dass die von unserem Mandanten vorgelegten Prüfungsleistungen schon keine Grundlage für die Bewertungen sein durften. Das sah die Hochschule anders und ließ es auf ein Klageverfahren ankommen.
Durchschnittlich dauern derzeit im Freistaat Bayern erstinstanzliche Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten rund ein Jahr [2022: 12,1 Monate, 2023: 13,1 Monate, Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Berichte, Tätigkeit der Verwaltungsgerichte in Bayern 2023, dort Seite 22, https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/b6300c_202300.pdf]. Das Verfahren unseres Mandanten leider nicht. Es dauerte über drei Jahre, bis überhaupt ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt wurde. Aber dann ging es plötzlich rasend schnell: Am Tag vor der mündlichen Verhandlung erklärte die TUM, dass sie allen von uns angekündigten Klageanträgen nachkommen werde und die angefochtenen Prüfungsbewertungen aufhebe; der Kläger könne wieder in seinem Studiengang studieren, an Prüfungen teilnehmen und werde in ein vorangegangenes Semester eingestuft. Gleichzeitig hob das Gericht den Termin für die mündliche Verhandlung auf. Unmittelbar danach erreichte uns auch noch eine Kostenübernahmeerklärung durch die Hochschule.
Damit hat sich der Rechtsstreit zu Gunsten unseres Mandanten erledigt. Was lange währte, wurde endlich gut.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.