In einem aktuellen Verfahren konnten wir für unsere Mandantin, eine Kandidatin der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz, erreichen, dass zwei ihrer Examensklausuren erneut überprüft werden.
Das Landesprüfungsamt für Juristen leitete die Klausuren im Fach Zivilrecht I sowie Strafrecht I aufgrund möglicher Bewertungsfehler einer neuen Erstprüferbewertung zu. Damit wurde dem Widerspruch von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling stattgegeben – ein wichtiger Zwischenerfolg auf dem Weg zu einer fairen und rechtmäßigen Prüfungsentscheidung.
Das Landesprüfungsamt hat ausdrücklich festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die bisherigen Prüfervoten mit einem Bewertungsfehler behaftet sind. In solchen Fällen sieht die Juristenausbildungsordnung (JAPO) vor, dass die Prüfungsarbeiten einem neuen Prüfer zur Bewertung vorgelegt werden.
Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, da bereits eine Neubewertung der Klausuren die Gesamtbewertung der Prüfung maßgeblich beeinflussen kann – bis hin zur Korrektur von Nichtbestehen oder zur Verbesserung der Endnote.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, gegen einen Prüfungsbescheid im juristischen Staatsexamen Widerspruch einzulegen. Bewertungsfehler, formale Mängel oder unzureichende Begründungen können erfolgreich gerügt werden. Eine erneute Bewertung eröffnet Kandidatinnen und Kandidaten die Chance, eine objektivere und gerechtere Bewertung ihrer Leistung zu erhalten.
Als spezialisierte Kanzlei im Prüfungsrecht vertreten wir bundesweit Mandantinnenund Mandanten im Jurastudium, Referendariat sowie in universitären Schwepunktbereichsprüfungen. Wir prüfen sorgfältig die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung und setzen uns konsequent für faire Prüfungsverfahren ein.
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Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.