Eine private Hochschule hat Teipel & Partner Rechtsanwälte damit beauftragt, eine Allgemeine Prüfungsordnung zu erstellen. Hierbei solten die bestehenden Regelungen von über 30 Studiengängen vollständig überarbeitet und harmonisiert wer...'
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen beachtlichen Erfolg im Prüfungsrecht zum Nachteilsausgleich wegen Behinderung gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen Erfolg im Prüfungsrecht durch eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung gegen die TU München im Studiengang Maschinenwesen im Falle eines endgültigen Nichtbestehens
Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei Steuerberaterprüfung vor dem Finanzgericht München die Zulassung der Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie zur Rechtsfortbildung.
Erfolgreiche Medizinplatzklage: 2 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester an einer Universität in Süddeutschland zum Wintersemester 2020/2021.
Erfolgreiche Medizinplatzklage: 4 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester an einer Universität in Süddeutschland zum Wintersemester 2020/2021.
Erneut erfolgreiches Verfahren im Prüfungsrecht durch Teipel & Partner Rechtsanwälte bei der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Politikwissenschaften
Erfolgreiche Medizinplatzklage: 3 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (1. Klinisches Semester) an einer Universität in Süddeutschland zum Wintersemester 2020/2021.
Erfolgreiche Medizinplatzklage: 13 weitere Studienplätze Medizin im 5. Fachsemester (1. Klinisches Semester) an einer Universität in Ostdeutschland zum Wintersemester 2020/2021.
Teipel & Partner hat im Rahmen der Corona-Pandemie ein großes lebensmittelverarbeitendes Unternehmen aus NRW mit Saisonarbeitern gegenüber den örtliche Gesundheitsbehörden vertreten.
Erfolgreiches Verfahren im Prüfungsrecht durch Teipel & Partner Rechtsanwälte bei der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Pharmazie (Prüfungsanfechtung).
Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen erneut im Gaststättenrecht vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Aufhebung einer Baugenehmigung mit über 300 Sitzplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet in Düsseldorf.
Teipel & Partner erzielen Grundsatzentscheidung im Stiftungsrecht vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Sparkassenstiftungen müssen Mittelverwendung nach IFG offenlegen.
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