Für unsere Mandantschaft (eine private Hochschule) ging es dieses Mal nach Heidelberg zu einem Termin am Amtsgericht Heidelberg. Inhaltlich ging es um die Kündigung eines Studienvertrages durch unsere Mandantschaft als private Hochschule und die Frage, ob der Prüfungsanspruch des Klägers endgültig verloren ist. Neben den Klassikern in der Zulässigkeit der Klage, wie bspw. die Frage zum Feststellungsinteresse, ging es im Rahmen der Begründetheit der Klage um die Frage, ob der Kläger überhaupt gegen den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs form- und fristgerecht Klage erhoben hat, was Rechtsanwalt Christian Reckling im schriftlichen Vorverfahren bereits beanstandet hatte. So sah es auch der Richter am Amtsgericht Heidelberg und sprach sich gegen die Erfolgsaussichten der Klage aus, woraufhin der Kläger die Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat. Unser Ziel als Beklagtenvertreter wurde erreicht.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.