14. Januar 2016Hochschulrecht

RA Teipel | Erfolg vor Verwaltungsgericht Stuttgart im Studiengang Medizin

Rechtsanwalt Christian Teipel konnte einen beachtlichen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart erzielen. Im Rahmen des Verfahrens ging es um die Ablehnung eines wiederholten krankheitsbedingten Prüfungsrücktritts durch das Regierungspräsidium Stuttgart. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren stellte Rechtsanwalt Christian Teipel unter Heranziehung umfangreicher Fachliteratur und der Auswertung von rund 50 Fachpublikationen nicht nur den Unterschied zwischen Dauerleiden, chronischer Erkrankung und dauerhafter Erkrankung heraus, sondern legte auch dar, dass die dort in Streit stehende Erkrankung in keinem direkten ursächlichen Zusammenhang mit der Grunderkrankung stand, sondern sich lediglich als deren mittelbare, nicht voraussehbare Folge erwies. Im Folgenden konnte Rechtsanwalt Christian Teipel nicht nur eine Einigung auf Genehmigung des Rücktritts erzielen, sondern darüber und damit über das eigentliche Klageziel hinaus auch erreichen, dass seine Mandantin nicht bereits zum nächsten Prüfungstermin von Amts wegen geladen werden wird.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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