13. Januar 2021Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung in Pharmazie an LMU München

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich der Hochschulprüfungen erfolgreich das Nichtbestehen der Prüfung in „Instrumenteller Analytik“ im Studiengang Pharmazie an der LMU München angefochten mit dem Ergebnis, dass die Prüfung jetzt doch bestanden ist.

In der besagten Prüfung hatte unser Mandant die Bestehensgrenze um nur einen Punkt verfehlt.

Dies lag unter anderem daran, dass er für eine Berechnung einen unzutreffenden Wert für die Lichtgeschwindigkeit eingesetzt hatte. Das führte zu einem falschen Ergebnis und damit natürlich auch zum Verlust des für diese Aufgabe zu erzielenden Punktes.

Anschließend war aber mit dem errechneten Wert in einer weiteren Aufgabe eine weitere Rechenoperation vorzunehmen. Natürlich war deren Ergebnis dann auch nicht richtig, denn es wurde ja mit dem falschen Ergebnis aus der vorherigen Aufgabe gearbeitet. Daher wurde unserem Mandanten auch dieser Punkt nicht gegeben.

Das war rechtswidrig. Denn in Prüfungsarbeiten dürfen Fehler, die sich - ausgehend von einem zuvor gemachten Fehler - sachnotwendig aus der Fortentwicklung einer Lösung und konsequenter Weiterbehandlung ergeben, nicht als weitere Fehler angerechnet werden.

Dies haben wir im Widerspruchsverfahren vorgetragen und entsprechend vertieft und begründet. Die LMU München hat daraufhin umgehend reagiert, den Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben, die Prüfung für bestanden erklärt und den entsprechenden Leistungsnachweis erteilt.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

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