Den Studienplatz erfolgreich einklagen

Studienplatzklage: Wie Sie trotz strengen Numerus Clausus Ihren angestrebten Studiengang erreichen können

Das Studium ist eine wichtige Entscheidung für Ihre berufliche und persönliche Zukunft. Es eröffnet Ihnen neue Perspektiven, ermöglicht Ihnen, Ihre Interessen zu vertiefen und qualifiziert Sie für den Arbeitsmarkt. Doch nicht immer ist es einfach, einen Studienplatz zu bekommen, der Ihren Wünschen und Fähigkeiten entspricht. Viele Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt, es gibt mehr Bewerber:innen als Plätze. Um diese zu verteilen, wird der Numerus Clausus angewendet, der oft zu einer hohen Hürde für viele Abiturient:innen wird. Doch es gibt eine Lösung, die Ihnen helfen kann, Ihren Studienplatz zu bekommen: die Studienplatzklage.

Der Numerus Clausus: Ein ungerechter Mechanismus, der Sie vom Studium ausschließt

Der Numerus Clausus (NC) ist kein Gesetz, sondern ein Mechanismus, der das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Bildungsmarkt regelt. Je nachdem, wie viele Studienplätze in einem Fach verfügbar sind und wie viele Bewerber:innen es gibt, wird eine Grenze festgelegt, die das Abiturergebnis bestimmt, das man benötigt, um zugelassen zu werden. Das bedeutet, dass viele qualifizierte Abiturient:innen abgelehnt werden, obwohl sie das Recht auf ein Studium haben.

Der Numerus Clausus wird in Deutschland seit den 1970er Jahren angewendet, um den Andrang auf die Hochschulen zu regulieren. Er gilt für rund 40 Prozent der Studiengänge, vor allem in den Bereichen Medizin, Recht, Wirtschaft und Ingenieurwesen. Der Numerus Clausus wird von den Hochschulen selbst festgelegt, basierend auf ihrer Kapazität und der Anzahl der Bewerber:innen. Er kann von Semester zu Semester und von Hochschule zu Hochschule variieren. Der Numerus Clausus ist oft sehr hoch, das heißt, man braucht einen sehr guten Abiturschnitt, um eine Chance zu haben. Zum Beispiel lag der Numerus Clausus für Humanmedizin im Wintersemester 2020/21 bei 1,0, für Psychologie bei 1,2 und für Lehramt Grundschule bei 1,9.

Die Studienplatzklage: Ein juristisches Mittel, um Ihren Studienplatz zu sichern

Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit, um den Hochschulen nachzuweisen, dass sie ihre Kapazität falsch berechnet haben und dass es mehr Studienplätze geben müsste. Dies kann für alle Studiengänge an allen staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) angewendet werden, unabhängig vom Numerus Clausus. Jedes Jahr nutzen mehrere hundert Abiturient:innen diese Möglichkeit und sichern sich so ihren angestrebten Studiengang.

Die Studienplatzklage basiert auf dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildung, das in Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist. Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden, das einen sachlichen Grund für die Zulassungsbeschränkung hat. Die Hochschulen müssen daher nachweisen, dass sie ihre Kapazität voll ausgeschöpft haben und dass es keine Möglichkeit gibt, mehr Studienplätze zu schaffen. Dabei müssen sie auch die Qualität der Lehre und die Betreuung der Studierenden berücksichtigen. Wenn die Hochschulen diese Nachweise nicht erbringen können, müssen sie zusätzliche Studienplätze vergeben. Dies geschieht durch ein gerichtliches Verfahren, das von den Bewerber:innen angestrengt wird.

Die Studienplatzklage ist insbesondere für die Studiengänge in der Humanmedizin und in der Zahnmedizin geeignet, die einen sehr strengen Numerus Clausus haben und für die es oft Wartezeiten von mehreren Jahren gibt. Aber auch für andere Studiengänge, die eine hohe Nachfrage haben und eine begrenzte Anzahl von Plätzen, kann die Studienplatzklage eine Chance sein. Dazu gehören zum Beispiel Psychologie, Lehramt, Betriebswirtschaftslehre, Soziale Arbeit und viele weitere Studiengänge, auch im Master - mit der Masterplatzklage.


Unsere Erfolge

Studienplatzklage Medizin
Studienplatzklage Sonstige Studiengänge

Filtern

Filtern

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum