Die Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktstellen in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Gaststättenrecht einen Erfolg für ihre Mandantschaft erringen können. Die Stadt Düsseldorf hatte in ein allgemeines Wohngebiet hinein eine Gaststätte mit über 300 Sitzplätzen genehmigt. Die dagegen geführte Klage blieb in der ersten Instanz erfolglos. Das Berufungsverfahren beim OVG Münster hat nun die Wende gebracht, die Klage hat Erfolgt und die Baugenehmigungen wurden aufgehoben. Ausgehend von dem Gedanken, dass die in einem Baugebiet zulässigen Nutzungen zu einem schonenden Ausgleich im Sinne überlegter Städtebaupolitik gebracht werden müssen, führt das OVG aus, dass sich eine so große Gaststätte generell nicht mit dem Charakter eines Wohngebietes vereinbaren lässt, weil in Wohngebieten nun mal gewohnt wird und die Wohnbevölkerung vor atypischen Nutzungen und den von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen (konkret: Geräusche, die bis tief in die Nacht hinein beim Besuch und beim Verlassen der Gaststätte zwangsläufig zu erwarten sind) zu schützen ist. Mandatsführender Rechtsanwalt von Teipel und Partner war Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner.
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