Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Zürich/Schweiz und New York/USA) im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Zürich/Schweiz und New York/USA) im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
4 weitere Studienplätze Medizin im 4. bzw. 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 50% (!) der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulas...'
Exmatrikulation eines Studenten wegen gravierenden Fehlverhaltens gegenüber Hochschulpersonal und anderen Studierenden. Teipel & Partner Rechtsanwälte obsiegen für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Verwaltungsgericht Köln: Pauschale Ablehnung der Tauschanträge (Hochschulwechsel, Ortswechsel) der Universität zu Köln mit Hinweis auf Corona-Pandemie ist rechtswidrig. Corona-Pandemie stellt keine pauschale Rechtfertigung für alle Einschrä...'
Sexuell anzügliche Äußerungen oder Drohungen eines Studenten gegenüber Kommilitoninnen in sozialen Medien berechtigen eine (private) Hochschule zur außerordentlichen Beendigung des Studienrechtsverhältnisses. Teipel & Partner für privat...'
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