Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin gegen die Otto von Guericke Universität Magdeburg ihrem Mandanten zum Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhelfen können.
Unser Mandant hatte im Fach Physiologie mehrfach seine Klausuren nicht bestanden und daher, aus Sicht der Hochschule, seinen Prüfungsanspruch verloren. Die dagegen gerichtete Klage hatte jetzt Erfolg. Die Prüfungen wurden von der Hochschule verfahrensfehlerhaft durchgeführt, weshalb die Leistungen unseres Mandanten bereits nicht hätten bewertet werden dürfen. Weil die Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren gestellt wurden und die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen das Zwei-Prüfer-Prinzip vorsahen, hätten mindestens zwei Prüfer die Aufgaben gemeinsam zusammenstellen müssen. Der sich allein für zuständig haltende Professor erstellte jedoch ohne die Mitarbeit einer weiteren Prüferin oder eines weiteren Prüfers die Aufgaben und reichte sie lediglich zu einer von der Hochschule „Preview-Verfahren“ genannten, nachträglichen Kontrolle. Das genügte dem Verwaltungsgericht nicht. Unser Mandant ist daher weiter in dem Fach zu prüfen, sein Prüfungsanspruch besteht fort.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.