Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam
Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen im Gaststättenrecht vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Aufhebung einer Baugenehmigung mit über 300 Sitzplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet in Düsseldorf.
Rechtsanwalt Reckling von teipel einigt sich mit der Handwerkskammer auf Neubewertung und Wiederholung der Prüfungsteile II und III der Meisterprüfung im Zimmererhandwerk
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner von teipel erreicht die Zulassung der Berufung in einer Prüfungsanfechtung. Gegenstand ist eine medizinische Staatsprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice)
teipel einigen sich mit der Universität Potsdam auf eine Korrektur des Datum des Abschlusszeugnisses bei verschuldeter verspäteter Korrektur der noch ausstehenden Prüfungsleistungen
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