Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin gegen eine Universität aus Baden-Württemberg einen beachtlichen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verzeichnen können. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Klägerin sich - ohne anwaltliche Beratung - nach mehreren erfolglosen Prüfungsversuchen mit der Hochschule dahingehend geeinigt hatte, nur noch einen Prüfungsversuch zu haben und wenn sie diesen im kommenden Semester nicht erfolgreich absolviere, endgültig ihren Prüfungsanspruch zu verlieren. Sie war aber nicht in der Lage, an der Prüfung teilzunehmen, weshalb die Hochschule das Nichtbestehen und den Verlust des Prüfungsanspruches feststellte. Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen, weil es diese Vereinbarung für wirksam hielt. Das dagegen geführte Rechtsmittel wurde damit begründet, dass eine solche Vereinbarung rechtswidrig und daher unwirksam sein müsse. Das Berufungsgericht beurteilt jetzt den Ausgang des Verfahrens aufgrund dieser Argumentation als offen und hat aus diesem Grund die Berufung zugelassen.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.