Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung
teipel.law konnte für seinen Mandanten einen großartigen Erfolg im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens in NRW erzielen, so dass der Mandant nunmehr seine Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten hat und somit die Chance hat, sein Erstes Juristisches Staatsexamen zu bestehen.
Was war passiert?
Der Schock war groß als die Nachricht über das Nichtbestehen der Staatlichen Pflichtfachprüfung im Briefkasten lag. Unser Mandant entschloss sich jedoch, die Prüfungsarbeiten seiner Staatlichen Pflichtfachprüfung auf mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler überprüfen zu lassen. Hierfür wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten angefertigt auf dessen Grundlage das dann durch teipel.law eingeleitete Überdenkungsverfahren eingeleitet wurde. Hierbei wurde eine Klausur von "mangelhaft" (2 Punkte) auf sodann "ausreichend" (4 Punkte) angehoben. Der im JAG NRW vorgesehene Grenzrang für die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurde damit erreicht. Ein gerichtliches Verfahren musste nicht mehr geführt werden.
Praxistipp
Betroffene Prüflinge sollten nicht vorschnell die Prüfungsergebnisse vom jeweiligen Juristischen Prüfungsamt akzeptieren, sondern ihr Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nutzen, um überprüfen zu lassen, ob die Bewertungen rechtsfehlerfrei zustande gekommen sind. Hierfür kann und sollte auch spezialisierter Rat eingeholt werden.
teipel.law Rechtsanwälte stehen betroffenen Prüflingen bundesweit zur Verfügung. Wir beraten umfassend und führen die Überdenkungsverfahren und auch gerichtlichen Verfahren für sie.



