06. März 2023Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg bei Examensanfechtung Jura in NRW

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Rahmen der Staatlichen Pflichtfachprüfung

Rechtsanwalt Christian Reckling konnte für seinen Mandanten einen großartigen Erfolg im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens in NRW erzielen, so dass der Mandant nunmehr seine Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten hat und somit die Chance hat, sein Erstes Juristisches Staatsexamen zu bestehen.  

Was war passiert?

Der Schock war groß als die Nachricht über das Nichtbestehen der Staatlichen Pflichtfachprüfung im Briefkasten lag. Unser Mandant entschloss sich jedoch, die Prüfungsarbeiten seiner Staatlichen Pflichtfachprüfung auf mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler überprüfen zu lassen. Hierfür wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten angefertigt auf dessen Grundlage das dann durch Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling eingeleitete Überdenkungsverfahren eingeleitet wurde. Hierbei wurde eine Klausur von "mangelhaft" (2 Punkte) auf sodann "ausreichend" (4 Punkte) angehoben. Der im JAG NRW vorgesehene Grenzrang für die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurde damit erreicht. Ein gerichtliches Verfahren musste nicht mehr geführt werden.

Praxistipp

Betroffene Prüflinge sollten nicht vorschnell die Prüfungsergebnisse vom jeweiligen Juristischen Prüfungsamt akzeptieren, sondern ihr Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nutzen, um überprüfen zu lassen, ob die Bewertungen rechtsfehlerfrei zustande gekommen sind. Hierfür kann und sollte auch spezialisierter Rat eingeholt werden. Als ehemaliger Repetitor eines juristischen Repetitoriums und durch seine über zehnjährige im Prüfungsrecht kann Herr Rechtsanwalt Christian Reckling die Prüfungsanfechtungen mit höchster Präzision führen, so dass bereits zahlreiche von ihm vertretenen Mandanten die Zulassung zur mündlichen Prüfung erzielen konnten, sowohl für die Staatliche Pflichtfachprüfung als auch im Zweiten Juristischen Staatsexamen. 

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte stehen betroffenen Prüflingen bundesweit zur Verfügung. Wir beraten umfassend und führen die Überdenkungsverfahren und auch gerichtlichen Verfahren für sie. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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