Hintergrund des Vergleichsschluss
Teipel.law wurde beauftragt, das Nichtbestehen einer Prüfungsleistung an der Hafencity Universität Hamburg zu überprüfen.
Der mandatsführende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling ließ sich den Sachverhalt von der Mandantschaft ausführlich schildern, um auf dieser Grundlage die Sachverhaltsinformationen rechtlich zu würdigen.
Gegen das Nichtbestehen der Prüfungsleistung legte Rechtsanwalt Christian Reckling Widerspruch ein und begründete diesen.
Vergleichsschluss
Um ein langwieriges prüfungsrechtliches Verfahren zu vermeiden, einigten sich die Hafen City Universität Hamburg und Rechtsanwalt Reckling auf eine vergleichsweise Einigung.
Kommentar
Nicht immer enden prüfungsrechtliche Verfahren in einem formalen Abschluss per Widerspruchs- oder Abhilfebescheid oder landen vor Gericht. Ziel ist immer, dass Mandatsinteresse bestmöglichst zu vertreten. Im anglo-amerikanischen Recht zählen Vergleiche ("settlement") zum juristischen Alltag, um langwierige und auch teure Gerichtsprozesse zu vermeiden. So auch in diesem Fall. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung des Mandatsinteresses zügig beendet.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.