In einem aktuellen Überdenkensverfahren erzielt teipel.law, federführend durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling, die Neubewertung einer Studienarbeit im Schwerpunktbereich im Jurastudium an einer renommierten Universität in Deutschland.
Unser Mandant beauftragte uns mit der Durchführung eines Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren bzgl. der Bewertung seiner Studienarbeit im Schwerpunktbereich Jura. Die anspruchsvolle Studienarbeit wurde mit "ausreichend" bewertet, womit unser Mandant nicht zufrieden war. Rechtsanwalt Christian Reckling überprüfte darauf hin die Durchführung des Bewertungsverfahrens als auch die Ermittlung der Note des Schwerpunktbereichs und fertigte sodann ein umfangreiches Einwandschreiben gegen die Bewertung der Studienarbeit im Schwerpunktebereich an.
Die Votanten der Studienarbeit wurden sodann aufgefordert, auf die konkreten Einwände gegen ihre Bewertungen Stellung zu nehmen und ihre Bewertungen unter Berücksichtigung der Einwände selbskritisch und eigenständig zu überdenken.
Das Überdenken der Bewertung der Studienarbeit im Schwerpunkt verlief erfolgreich.
Die Studienarbeit im Schwerpunktbereich im Jurastudium wurde von "ausreichend" auf "befriedigend" angehoben, d.h. das Überdenken führte zu einem Notensprung, mithin konnte sich unser Mandant im Rahmen des universitären Teils der Staatlichen Pflichtfachprüfung Jura verbessern.
Der universitäre Schwerpunktbereich im Jurastudium ist für die Bildung der Gesamtnote der Staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. des Ersten Juristischen Staatsexamens elementar und sollte daher nicht unterschätzt werden. Betroffene Prüflinge sollten im Bedarfsfall prüfen lassen, ob eine Notenverbesserung - bspw. der Studienarbeit - in Betracht kommt.
Teipel.law hilft Ihnen bundesweit und steht Ihnen jederzeit gerne für eine Erstberatung zur Verfügung.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.