teipel law führte erfolgreich eine Prüfungsanfechtung gegen einer in Deutschland geführte Niederlassung einer im europäischen Ausland sitzende Hochschule im Studium der Humanmedizin.
Was war geschehen?
Gegenstand der Beauftragung war die Bekanntgabe des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung im Curriculum des Studiums der Humanmedizin, dessen Bestehen jedoch Voraussetzung für die Fortführung des Studiums an der Zweigniederlassung einer im europäischen Ausland sitzenden Hochschule war.
Rechtsanwalt Christian Reckling schrieb die deutsche Niederlassung der Hochschule zunächst außergerichtlich an und forderte u.a. umfangreich Akteneinsicht ein, monierte dezidiert das Verfahren zur Abnahme der Prüfungsleistung und die daraus resultierende (rechtswidrige) Bewertung. Zudem wurde die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten angekündigt, wenn die Akteneinsicht nicht gewährt werden würde. Nach mehreren außergerichtlichen Schreiben konnten sich Rechtsanwalt Christian Reckling und die Hochschule auf eine vergleichsweise Beilegung der Prüfungsrechtsstreitigkeit einigen, so dass der Mandant sein Studium der Humanmedizin fortführen kann.
Praxistipp
Niederlassungen von Hochschulen in Deutschland, deren Sitz im europäischen Ausland ist, bieten etliche juristische Fallstricke.
Dies fäng bereits beim konkreten Inhalt des Studienvertrages und dem daraus resultierenden Prüfungsrechtsverhältnis an. Zudem können sich die Hochschulen auch eines Dienstleisters bedienen, der in Deutschland seinen Sitz hat, um die Organisation des Studien- und Prüfungsbetriebes an der Niederlassung in Deutschland durchzuführen und zu überwachen, was die Anzahl der beteiligten Parteien weiter erhöht; zum einen die Hochschule im europäischen Ausland, die Niederlassung in Deutschland sowie ein in Deutschland für die Hochschule tätiger Dienstleister.
Betroffene Studierende fragen sich daher zu recht, wo Sie im Falle von Ungereimtheiten im Studienverlauf, bei Streitigkeiten über die Durchführung und die Bewertungen von Prüfungsleistungen als auch bei Fragen zum Studienvertrag notfalls klagen müssten. Durch den Studienvertrag, der in der Regel mit hohen Gebühren für die Studierenden verbunden ist, entstehen nicht nur Pflichten für den Studierenden, sondern auch Rechte, die Studierende - im Streitfall - nutzen und auch durchsetzen sollten.
Die Beantwortung dieser Fragen ist einzelfallabhängig. Hauptaugenmerk bei prüfungsrechtlichen Angelegenheiten sollte zunächst auf den Antrag auf Akteneinsicht gelegt werden, denn dieser Anspruch ist in der Regel an deutschen Gerichten durchsetzbar.
teipel.law berät und vertritt betroffene Studierende bundesweit, unabhängig davon, ob die (private) Hochschule ihren Sitz in Deutschland oder im europäischen Ausland hat.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.