Erneuter Auftrag für die Schwerpunktkanzlei teipel: Erstellung und Überarbeitung von Studienverträgen für private Hochschule aus Hessen.
Studienverträge stellen die privatrechtliche Grundlage bei privaten Hochschulen für die Aufnahme der Studienbewerber:innen dar. Das Rechtsverhältnis zwischen einer privat organisierten Hochschule und ihren Studierenden ist also grundsätzlich durch die zwischen ihnen geschlossenen Studienverträge geprägt und damit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Die Vertragsbestimmungen müssen sowohl für die privat organisierte Hochschule als auch für die Studienbewerber:innen hinreichend bestimmt und transparent sein. Für beide Vertragsparteien muss klar sein, welche Leistungen Gegenstand des Studienvertrages sind und welche Rechte und Pflichten gegenseitig vereinbart werden.
Um die Rechtssicherheit beim Zustandekommen der Studienverträge zu gewährleisten, wurden wir in diesem Zusammenhang von einer renommierten privaten Hochschule erneut mit der Überprüfung und Überarbeitung ihrer Studienverträge für die Bachelor- und Masterstudienverträge beauftragt.
Es stellte sich bei der rechtlichen Überprüfung der zivilrechtlichen Klauseln in den Studienverträgen heraus, dass einige Regelungen dringend überarbeitungsbedürftig waren, zum Beispiel zur Frage der Kündigung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätten diese Klauseln wohl keinen Bestand gehabt. Berücksichtigt man hierbei die Streitwerte in derartigen Fällen, kann es für die privaten Hochschulen schnell teuer werden.
Schnell zusammengestellte und bestenfalls kopierte Klauseln für die eigenen Studienverträge stellen ein hohes Prozessrisiko für private Hochschulen dar. Die Klauseln sind gerichtlich voll überprüfbar und unterliegen einer Inhaltskontrolle, bei der die Gerichte prüfen, ob die Klauseln mit geltendem Verbraucherrecht vereinbar sind. Der Studienvertrag ist - neben den prüfungsrechtlichen Ordnungen - auch das Aushängeschild einer jeden privaten Hochschule und bietet im Rahmen der Privatautonomie auch einigen Gestaltungsspielraum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erstellung von Studienverträgen sind datenschutzrechtliche Bestimmungen. Im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen sämtliche Verträge klare Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Studierenden enthalten. Dies umfasst die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten sowie die Rechte der Studierenden auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Eine rechtskonforme und transparente Regelung trägt dazu bei, das Vertrauen der Studierenden in die Institution zu stärken und rechtliche Risiken zu minimieren.
Private Hochschulen müssen auch geeignete Ordnungsmaßnahmen in ihren Studienverträgen verankern, um auf Verstöße von Studierenden reagieren zu können. Dies können Maßnahmen wie Verwarnungen, zeitweilige oder dauerhafte Ausschlüsse von bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen sowie im Extremfall der Ausschluss vom Studium sein. Diese Maßnahmen müssen jedoch klar definiert, verhältnismäßig und mit einem transparenten Verfahren verbunden sein, um rechtlich Bestand zu haben.
Ein weiterer zentraler Punkt bei der Erstellung von Studienverträgen sind die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten. Eine ordentliche Kündigung kann in der Regel mit einer Frist von mehreren Wochen zum Semesterende erfolgen, wobei die genauen Fristen und Modalitäten im Vertrag festgelegt werden müssen. Außerordentliche Kündigungen sind hingegen in Fällen von schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder unvorhergesehenen Umständen möglich, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Dies könnte beispielsweise bei nachgewiesenen Täuschungsversuchen oder groben Verstößen gegen die Hochschulordnung der Fall sein. Auch diese Regelungen müssen präzise und transparent formuliert werden, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Als spezialisierte Kanzlei im Hochschulrecht bieten wir maßgeschneiderte und vor allem rechtskonforme Lösungen und erstellen, prüfen und überarbeiten Studienverträge. Durch unsere Expertise und Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihre Studienverträge nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch das Ansehen Ihrer Hochschule stärken und das Vertrauen der Studierenden fördern. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Umsetzung Ihrer Vertragsgestaltung.
Die Schwerpunktkanzlei Teipel ist stolz darauf, erneut von einer privaten Hochschule das Vertrauen für die Erstellung und Überarbeitung ihrer Studienverträge erhalten zu haben und freut sich darauf, die Hochschule auch weiterhin in allen hochschulrechtlichen Belangen zu unterstützen.