Ein Student unserer Mandantin, einer staatlich anerkannten, privaten Hochschule, hatte im dritten und damit letzten Versuch eine Modulprüfung im Bachelorstudiengang Marketing nicht bestanden. Sein Widerspruch dagegen war nicht erfolgreich. Auf die daraufhin erhobene Klage haben wir uns für die Hochschule bestellt.
Die Anforderungen an eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung sind sehr hoch. So ist bei Bewertungsfehlern ein erfolgversprechendes Vorgehen nur dann möglich, wenn aufgezeigt werden kann, dass nicht die Einordnung der Prüfungsleistung als gut, schlecht, grade noch ausreichend oder schon nicht mehr bestanden in Rede steht, sondern beispielsweise, dass von den Prüfenden richtige Antworten beziehungsweise zutreffende Ausführungen als falsch bewertet wurden. Erforderlich ist hierfür, dass durch entsprechende Nachweise wie wissenschaftliche Aufsätze oder Kapitel in wissenschaftlichen Standardwerken zumindest belegt wird, dass die in der Prüfung gemachten Ausführungen wenigstens vertretbar sind.
Das sah wohl auch der Kläger ein und nahm seine Klage zurück.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.