25. August 2025Prüfungsrecht

Erfolgsmeldung im Prüfungsrecht: Plagiatsvorwurf gegen Hausarbeit im Strafrecht überzeugt nicht

Plagiatsvorwurf gegen Hausarbeit im Strafrecht überzeugt nicht – Einstellung des Verfahrens 

In einem von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling geführten Prüfungsrechtsverfahren an der Universität zu Köln (Rechtswissenschaftliche Fakultät) haben wir für unsere Mandantin eine ausführliche Einlassung im Plagiatsverfahren abgegeben – mit klaren Argumenten, warum der erhobene Täuschungs-/Plagiatsvorwurf rechtlich und tatsächlich nicht trägt. Nach Akteneinsicht, Auswertung der Gegenüberstellung und rechtlicher Würdigung beantragten wir die Einstellung des Verfahrens und die reguläre Bewertung der Hausarbeit.


Ausgangspunkt: Plagiatsvorwurf zur Fortgeschrittenenhausarbeit im Strafrecht

  • Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung)
  • Umfang: 25 Seiten + Literaturverzeichnis (11 Quellen) und 51 Nachweise
  • Prüfungsamt warf „größtenteils wortgleiche“ Passagen mit einer anderen Arbeit vor; daraufhin: Akteneinsicht, Gegenüberstellung angefordert, Stellungnahme fristgerecht abgegeben

Unsere Kernergebnisse: Kein tragfähiger Plagiatsnachweis

Wir haben beantragt, das Plagiatsverfahren einzustellen und die Hausarbeit regulär zu bewerten. Ein Täuschungsvorwurf kann nicht bewiesen werden. 

Nach Aktenlage fehlt es an einem Vollbeweis wie auch an einem belastbaren Anscheinsbeweis. Die zentralen Vorwürfe stützen sich überwiegend auf fachübliche Elemente (Definitionen, Obersätze, Gliederungslogik), nicht auf eine Übernahme eigenständiger Gedankengänge anderer.

Unter dem 25. August 2025 wurde mitgeteilt, dass eine Bewertung der Arbeit durch einen vom Prüfungsausschussvorsitzenden bestellten neuen Prüfer übernommen wird.  Der Vorwurf der Täuschungshandlung wurde nicht weiterverfolgt.


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Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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