16. August 2022Masterplatzklage | Hochschulrecht

Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Vergleich mit einer Universität in Frankfurt am Main

Teipel & Partner Rechtsanwälte konnten sich mit einer Universität in Frankfurt am Main über den Zugang und die Zulassung in den Studiengang "Interdisciplinary Neuroscience" einigen. 

Was was passiert?

Nachdem unser Mandant einen Ablehnungsbescheid für einen zulassungsfreien Masterstudiengang von der Universität erhalten hat, legten Teipel & Partner Rechtsanwälte zunächst Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein und beantragten zugleich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Universität begründete die Ablehnung im Wesentlichen damit, dass es mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Studienplätze gebe und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste. 

Rechtlicher Hintergrund beim Zugang zum Masterstudium

Wenn die Hochschulen neben dem Erfordernis eines Bachelorabschlusses noch weitere Kriterien für den Zugang zum Masterstudium fordern, müssen diese Kriterien auch normativ festgelegt sein und sich an den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen. Verstößt eine satzungsrechtlich begründete Zugangsbegrenzung gegen höherrangiges Recht ist die Vorschrift unwirksam. Gleiches gilt, wenn Regelungen der Hochschulen, die dem Zweck des fachlichen und wissenschaftlichen Niveaus des Masters nicht dienen, sondern die Zulassung zum Masterstudiengang aus Kapazitätsgründen begrenzen sollen. Fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigung, kommt eine von der Hochschule festgesetzte oder schlichtweg angewandte Zugangsbeschränkung nicht zur Anwendung. So auch in dem von uns vertretenen Fall, nachdem wir die Satzung der Hochschule näher geprüft haben. 

Unsere vor dem Verwaltungsgericht vorgetragene rechtliche Begründung hatte ausgereicht, um die Universität dazu zu bewegen, unserem Mandanten außergerichtlich einen Zulassungsvergleich anzubieten, bevor das Verwaltungsgericht die Zulassungssatzung rechtlich gewürdigt und wohl auch beanstandet hätte. 

Unser Mandant kann nunmehr zum Wintersemester 2022/2023 mit seinem Wunschstudium im Masterstudiengang "Interdisciplinary Neuroscience" beginnen. Wir wünschen hierbei viel Erfolg. 

Relevanz für die Praxis

Hochschulen sollten darauf achten, dass die berufsbezogenen Auswahlverfahren bei Masterstudiengängen mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Wenn nicht, droht eine gerichtliche Niederlage mit den damit verbundenen Kosten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es in der Praxis immer wieder zu Beanstandungen kommt, da die Hochschulen die eigenen satzungsrechtlichen Vorgaben nicht beachten. Auch bei Beachtung können die Bestimmungen gegen das jeweilige Landeshochschulgesetz, gegen das Grundgesetz oder gegen die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zuwiderlaufen. Daneben kommt es auch häufig vor, dass das Auswahlverfahren selbst nicht durchgeführt oder nicht beachtet wurde und die jeweiligen Auswahlkriterien materiell-rechtlich unzulässig sind.

Hochschulen ist daher zu empfehlen, ihre Zugangsregelungen rechtlich prüfen zu lassen.  



Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum