In einem von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling geführten Prüfungsrechtsverfahren an der Universität zu Köln (Rechtswissenschaftliche Fakultät) haben wir für unsere Mandantin eine ausführliche Einlassung im Plagiatsverfahren abgegeben – mit klaren Argumenten, warum der erhobene Täuschungs-/Plagiatsvorwurf rechtlich und tatsächlich nicht trägt. Nach Akteneinsicht, Auswertung der Gegenüberstellung und rechtlicher Würdigung beantragten wir die Einstellung des Verfahrens und die reguläre Bewertung der Hausarbeit.
Wir haben beantragt, das Plagiatsverfahren einzustellen und die Hausarbeit regulär zu bewerten. Ein Täuschungsvorwurf kann nicht bewiesen werden.
Nach Aktenlage fehlt es an einem Vollbeweis wie auch an einem belastbaren Anscheinsbeweis. Die zentralen Vorwürfe stützen sich überwiegend auf fachübliche Elemente (Definitionen, Obersätze, Gliederungslogik), nicht auf eine Übernahme eigenständiger Gedankengänge anderer.
Unter dem 25. August 2025 wurde mitgeteilt, dass eine Bewertung der Arbeit durch einen vom Prüfungsausschussvorsitzenden bestellten neuen Prüfer übernommen wird. Der Vorwurf der Täuschungshandlung wurde nicht weiterverfolgt.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.









