09. März 2015Prüfungsrecht

RA Teipel: Erfolg vor VG Stuttgart im Prüfungsrecht

Rechtsanwalt Christian Teipel hat in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht  Stuttgart gewonnen. Im Rahmen der Prüfungsanfechtung hatten beide Gutachter die Bachelorarbeit mit "mangelhaft" (5,0) bewertet. Rechtsanwalt Teipel konnte in dem Verfahren nachweisen, dass  die nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüferbestellung nicht durch das hierfür zuständige Organ und nicht in dem vorgesehenen Verfahren in der erforderlichen Art und Weise erfolgt war. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Teipel darlegen, dass die Prüfer nicht die nach der dortigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsbefugnis innehatten. Das Verwaltungsgericht stufte diese Verfahrensfehler als erheblich und als nicht heilbar ein, so dass der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen aufgehoben und die Beklagte zur Einräumung eines weiteren Versuchs der Bachelorprüfung verpflichtet wurde.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
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  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

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