16. Februar 2024Beamtenrecht

Beamtenrecht - Einstellung eines Disziplinarverfahrens wegen Dienstpflichtverletzung

Disziplinarverfahren eingestellt

Rechtsanwalt Christian Reckling erwirkt die Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten.

Was war geschehen?

Gegen unseren Mandanten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dem es u.a. um die Frage der korrupten Vermittlung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen an Bildungsträger durch das Jobcenter ging. Insoweit wurde zugleich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob unser Mandant wegen der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung strafbar gemacht haben könnte.  

Das Disziplinarverfahren wurde für die Dauer des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt. 

Mit Hilfe der von Rechtsanwalt Reckling beantragten Akteneinsicht konnte der umfangreiche Sachverhalt zunächst ausgewertet und sodann rechtlich gewürdigt werden, um entscheiden zu können, ob und wie eine erste Einlassung im eingeleiteten Disziplinarverfahren erfolgt. An dieser Stelle sind Erfahrung und taktische Schritte erforderlich, um den Beamten bestmöglich zu verteidigen. So können u.a. auch Beweisanträge auf Zeugenvernehmung gestellt werden. 

Das gegen unseren Mandanten eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.  Es wurde kein strafrechtlich relevantes Verhalten bei unserem Mandanten festgestellt, was die Ausgangslage für das Disziplinarverfahren verbesserte, denn wenn bereits kein strafrechtliches Verhalten aufgezeigt werden kann, wirkt sich dies - je nach Lage des Einzelfalls - auch auf das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren aus.

Taktische Vorgehensweise

Der positive Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens konnte genutzt werden, um zu beantragen, dass das Disziplinaverfahren zunächst wieder aufgenommen wird. 

Bereits zuvor wurde  mit unserem Mandanten besprochen, ob und wie eine schriftliche Einlassung im Disziplinarverfahren erfolgt. 

Im Ergebnis konnte unserem Mandanten keine relevante Dienstpflichtverletzung nachgewiesen werden, so dass beantragt wurde, das Disziplinarverfahren einzustellen. Dem Antrag folgte der Dienstherr und stellte das Disziplinarverfahren ein. 

Praxistipp

Einem Beamten, gegen den ein Disziplinarverfahren und möglicherweise auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist dringend zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, für ihn vorteilhafte Verteidigungs- bzw. Vertretungsstrategien nicht wahrzunehmen. Die Rechtsfolgen und Sanktionen einer Dienstpflichtverletzung können verheerend sein und im schlimmsten Fall zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen. 



Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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