teipel.law hat eine von uns vertretene private Hochschule erfolgreich vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main vertreten. Mit Urteil vom 20. November 2025 (Az. 30087 C 8/24) wies das Gericht die Klage eines Studierenden auf Neubewertung einer Prüfungsleistung als unzulässig ab.
Der Kläger, Teilnehmer eines Part-time-MBA-Studiengangs, begehrte die gerichtliche Verpflichtung zur Neubewertung einer Klausur im Fach Managerial Data Science. Er machte u.a. geltend, die Bewertung sei fehlerhaft und könne Auswirkungen auf sein berufliches Fortkommen haben.
Teipel.law hielt dem entgegen, dass die maßgeblichen hochschulinternen Verfahrensregelungen nicht eingehalten worden seien.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis als zentrale Entscheidungsgrundlage
Das Amtsgericht Frankfurt am Main folgte unserer Argumentation und stellte fest, dass es dem Kläger an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlte.
Ausschlaggebend war insbesondere:
Das Gericht betonte, dass Studierende zunächst die vorgesehenen hochschulinternen Rechtsbehelfe ausschöpfen müssen, bevor gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit von Hochschulen und bestätigt die Wirksamkeit klar strukturierter Prüfungs- und Widerspruchsverfahren. Gleichzeitig verdeutlicht das Urteil, dass Gerichte hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Klagen im Prüfungsrecht stellen.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.





