Erfolg im Rahmen einer Anfechtung des Jura Examens in Mecklenburg-Vorpommern
Was war passiert?
teipel.law wurden beauftragt, die Bewertung eines Examensdurchgangs (Zweite Juristische Staatsprüfung) in Mecklenburg-Vorpommern zu kontrollieren. Hierfür erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling zunächst ein umfangreiches Rechtsgutachten und empfahl, einige Bewertungen der Aufsichtsarbeiten im Rahmen des Überdenkensverfahrens anzufechten. Dafür wurden von Rechtsanwalt Christian Reckling umfangreiche Einwandschreiben gefertigt und an die Votanten zur Stellungnahme übersandt.
Nach Einholung der Stellungnahmen folgte bereits einer der ersten Votanten der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling und bewertete die streitbefangene Aufsichtsarbeit höher als im ursprünglichen Bewertungsverfahren. Dies reichte bereits aus, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen.
Insgesamt konnte unsere Mandantin damit die Zulassungsgrenze zur mündlichen Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen erreichen.
Sie kann nunmehr wählen, ob das Widerspruchsverfahren fortgeführt werden soll, da noch weitere Stellungnahmen ausstehen oder sie bereits im Sommer 2024 zur mündlichen Prüfung antritt.
Praxistipp
Betroffene Prüflinge, die mit der Bewertung ihrer Aufsichtsarbeiten der Staatlichen Pflichtfachprüfung oder der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nicht einvertanden sein sollten, empfehlen wir, ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei uns zu buchen. Wir geben ausführlich Auskunft über unsere Vorgehensweise, die Erfolgsaussichten, die Dauer und Kosten eines Überdenkensverfahrens. Vertrauen Sie unserer Expertise.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.