30. März 2017Rechtsmittelrecht | Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erneut Erfolg vor OVG NRW

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei  Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Teilerfolg in einem Berufungszulassungsverfahren vor dem OVG NRW erzielt. zur Begründung führte der Senat u.a. aus, dass Zweifel an der Existenz des durch die Beklagte behaupteten Delegationsbeschlusses des Prüfungsausschusses bestünden. Die Vorinstanz hatte dies noch zugunsten der Beklagten angenommen.

Auch hinsichtlich weiterer Ausführungen der beklagten Hochschule, welche das erstinstanzliche Verwaltungsgericht ebenfalls hatte genügen lassen, hegte der Senat Zweifel und attestierte den Anwälten von Teipel & Partner, dies zu Recht als "Behauptung ins Blaue hinein" gerügt hätten.

Das folgende Berufungsverfahren konnte im Ergebnis eingestellt werden, das erstinstanzliche Urteil wurde für wirkungslos erklärt.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum