Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen eine große Universität aus NRW bereits im Widerspruchsverfahren erfolgreich für die Widerspruchsführerin beenden können, welche die Prüfung endgültig nicht bestanden hatte. Nachdem zahlreiche Aspekte geltend gemacht wurden, die auf mögliche Verfahrensfehler bei der Durchführung der Prüfung hindeuteten, wurde der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen aufgehoben und der Widerspruchsführerin ein neuer Prüfungsversuch eingeräumt, welchen sie zwischenzeitlich hervorragend bestanden hat.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.