31. Juli 2019Anerkennungsrecht | Hochschulrecht

Erfolg im Hochschulrecht gegen die Universität zu Köln

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Hochschulrechts einen Erfolg in einem Verfahren erzielt, in dem es um die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ging.

Unsere Mandantin hatte ein Lehramtsstudium begonnen, aber dann den Studiengang und die Fächerkombination gewechselt. Alle Hochschulgesetze sehen für einen solchen Fall vor, dass bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag anerkannt werden können, also nicht nochmal erbracht werden müssen.

Die Universität folgte dem Antrag unserer Mandantin in einem Punkt nicht: Für den neuen Studiengang war sowohl in dem Fach „Bildungswissenschaft“ als auch in dem Fach „Pädagogik“ das erfolgreiche Absolvieren des Basismoduls „Erziehen“ Bestandteil des Studiums. Dieses Modul hatte unsere Mandantin zwar in ihrem vorangegangenen Studium bereits erfolgreich abgeschlossen, aber selbstverständlich nur ein einziges Mal. Aus Sicht der Hochschulverwaltung sollte allerdings dieses Modul daher auch nur ein einziges Mal anerkannt werden können, und zwar für Pädagogik, für Bildungswissenschaft müsse es daher nochmal belegt und erfolgreich abgeschlossen werden.

Auf unsere Gegenvorstellung vom 31. Juni 2019 hat die Universität diesen Fehler sofort korrigiert und die erbrachte Studien- und Prüfungsleistung insgesamt als ausreichend für den neuen Studiengang in beiden Fächern anerkannt.

Die umgehende Korrektur hat für unsere Mandantin den großen Vorteil, dass sie sehr schnell das Studium unbeschwert fortsetzen kann, ohne ein möglicherweise Jahre dauerndes Rechtsmittelverfahren betreiben zu müssen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

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