Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Zürich/Schweiz und New York/USA) im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Zürich/Schweiz und New York/USA) im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
Eine private Hochschule hat Teipel & Partner Rechtsanwälte damit beauftragt, eine Allgemeine Prüfungsordnung zu erstellen. Hierbei solten die bestehenden Regelungen von über 30 Studiengängen vollständig überarbeitet und harmonisiert wer...'
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen beachtlichen Erfolg im Prüfungsrecht zum Nachteilsausgleich wegen Behinderung gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen Erfolg im Prüfungsrecht durch eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung gegen die TU München im Studiengang Maschinenwesen im Falle eines endgültigen Nichtbestehens
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