30. August 2021Verfassungsrecht | Gewerberecht | Verwaltungsrecht

Coronabedingte Schließung einer Freizeitsportanlage verhindert.


Die auf das Öffentliche Recht spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München wurde beauftragt, eine Schließung eines Unternehmens für Freizeitsport zu verhindern.

Der Erlass von Verordnungen hat den großen Vorteil, schnell auf veränderte Umstände reagieren zu können. Denn selbstverständlich geht es schneller, wenn eine Ministerin oder ein Minister eine Rechtsnorm erlässt, als wenn sich stattdessen in einem parlamentarischen Verfahren bis zu 600 Mitglieder in einem Parlament über den Inhalt, den Sinn beziehungsweise Unsinn einer Regelung oder ihren Wortlaut aussprechen müssen.

Schnell bedeutet in den Fällen der Rechtsetzung aber auch immer, dass Bürgerinnen und Bürger in recht kurzen Zeitabständen mit immer wieder neuen Regelungen rechnen und, wenn sie ergangen sind, umgehen und sie befolgen müssen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist das allen bewusst.

Für Gewerbetreibende stellen solche Veränderungen von Verordnungen besondere Herausforderungen dar. Ihnen droht, wenn  pandemiebedingte Schließungen im Raum stehen, nicht nur eine vorübergehende Gewinneinbuße, sondern beispielsweise auch der Verlust ihrer qualifizierten Beschäftigten, des Kundenstamms und vieles mehr.

Die Stadt Köln hatte während der Pandemie ein Unternehmen, das Einrichtungen für den Freizeitsport anbietet, als Indoorspielplatz eingestuft. Das war für den Betreiber fatal, denn Spielplätze durften nach der CoronaSchutzVO zu diesem Zeitpunkt nicht genutzt werden, Anlagen für sportliche Zwecke hingegen sehr wohl. Unser Auftrag lautete daher, eine Schließung abzuwenden.

Im Ergebnis konnte das Unternehmen seinen Betrieb uneingeschränkt fortführen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften
    06.02.2018
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften

    Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
  • Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht
    11.10.2017
    BaurechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen
    04.10.2017
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen erneut Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung gegen die FernUniversität in Hagen (Multiple Choice)

Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum