teipel erzielen einen Vergleichsschlus auf Fortführung des Studienrechtsverhältnisses mit einer privat staatlich anerkannten Hochschule und Bewertung der Bachelorarbeit im Zweitversuch
Was war passiert?
Im Rahmen der Erstellung der Bachelorarbeit stellte unser Mandant einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen Prüfungsunfähigkeit. Dieser Antrag wurde zunächst gewährt und sodann um Vorlage des ärztlichen Attestes im Original gebeten. Da das ärztliche Attest im Original durch unseren Mandanten nicht innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist eingereicht wurde, lehnte die Hochschule die Verlängerung der Abgabefrist nachträglich ab. Unser Mandant reichte dennoch die Bachelorarbeit innerhalb der verlängerten Bearbeitungsfrist ein. Die Hochschule kündigte den Studienvertrag, da die Abgabefrist für den Zweitversuch der Bachelorarbeit nicht eingehalten worden sei.
Nachdem außergerichtliche Bemühungen auf eine Einigung mit der Hochschule gescheitert sind, erhob Rechtsanwalt Reckling von teipel Klage auf Fortführung des Studienrechtsverhältnisses und Bewertung der Bachelorarbeit. Aufgrund der Dauer eines Hauptsacheverfahrens leitete Rechtsanwalt Reckling zusätzlich ein gerichtliches Eilverfahren und obsiegte vor dem Landgericht Hamburg. Die Gegenseite legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach mehreren Telefonaten einigte man sich schließlich auf die Bewertung der Bachelorarbeit und die Fortführung des Studienrechtsverhältnisses. Das Klageverfahren musste nicht mehr weiter durchgeführt werden und das Berufungsverfahren wurde eingestellt.
Praxistipp
Der komplexe Fall zeigt auf, dass Studierende an privaten Hochschulen nicht rechtsschutzlos sind, auch nicht, wenn der Studienvertrag gekündigt wird. Vor dem Hintergrund der gezahlten Studiengebühren und der erbrachten Prüfungsleistungen sollte im Falle der Kündigung des Studienvertrages anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Neben der rechtlichen Prüfung der Klauseln des Studienvertrages ist auch zu prüfen, welche Rechte und Pflichten Studierende im Falle der Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Abgabe der Bachelorarbeit haben und welche Voraussetzungen an derartige Anträge zu stellen sind.
Wir vertreten bundesweit betroffene Studierende und helfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Fortführung des Studiums.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.