10. Oktober 2025Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht: VG Hamburg ordnet Neubewertung an

Prüfungsanfechtung erfolgreich – Helmut-Schmidt-Universität muss Prüfung neu bewerten

Das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 2 E 6375/25) hat am 26. September 2025 einen wichtigen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten unserer Mandantschaft getroffen. Im Eilverfahren wurde die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg verpflichtet, eine Prüfungsleistung im Studiengang Politikwissenschaft neu zu bewerten.

Hintergrund: Drittversuch in „Qualitative Methoden“ nicht bestanden

Der Antragsteller war im Drittversuch der Modulteilprüfung „Qualitative Methoden“ durchgefallen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Bewertung rechtswidrig war: Der zuständige Prüfer hatte unsachliche und persönliche Kritik geäußert, die eine Befangenheit nahelegte.

Gerichtliche Entscheidung vom VG Hamburg: Neubewertung durch neuen Prüfer

Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass:

  • die Prüfungsleistung durch eine neue Prüferin oder einen neuen Prüfer bewertet werden muss,
  • der Antragsteller einen Anspruch auf eine faire, neutrale und eigenverantwortliche Neubewertung hat.

Die Universität trägt die Kosten des Verfahrens

Bedeutung für Studierende im Prüfungsrecht

Der gerichtliche Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zeigt deutlich:

  • Prüfungsanfechtungen können erfolgreich sein.
  • Studierende haben einen Rechtsanspruch auf unparteiische Prüfer.
  • Befangenheit und Verfahrensfehler können eine Neubewertung erzwingen.

Wer in Prüfungen scheitert, muss dies nicht immer hinnehmen. Gerichtliche Schritte lohnen sich gerade bei unfairen Bewertungen.


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  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

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