14. März 2026Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Examensanfechtung: Neubewertung Examensklausur Zweites Juristisches Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen

Examensanfechtung: Neubewertung Examensklausuren Zweites Juristisches Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen


Widerspruch gegen Prüfungsbescheid im Zweiten Juristischen Staatsexamen


In einem aktuellen Verfahren konnte Rechtsanwalt Christian Reckling für eine Examenskandidatin der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen erreichen, dass eine ihrer Examensklausuren um zwei Punkte angehoben wurde.

Das Landesprüfungsamt für Juristen leitete die Klausur im Fach Öffentliches Recht aufgrund möglicher Bewertungsfehler einer erneuten Prüferbewertung zu. Die Neubewertung führte nunmehr zur Höherbewertung um ganze zwei Notenpunkte. Ein beachtlicher Erfolg .

Warum sich ein Widerspruch im Prüfungsrecht lohnt

Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, gegen einen Prüfungsbescheid im juristischen Staatsexamen Widerspruch einzulegen. Bewertungsfehler, formale Mängel oder unzureichende Begründungen können erfolgreich gerügt werden. Eine erneute Bewertung eröffnet Kandidatinnen und Kandidaten die Chance, eine objektivere und gerechtere Bewertung ihrer Leistung zu erhalten.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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