27. August 2013Rechtsmittelrecht | Prüfungsrecht

RA Teipel: Erfolg vor OVG NRW

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27. August 2013 (14 A 506/13) auf den Berufungszulassungsantrag von Rechtsanwalt Teipel hin in einer Prüfungsanfechtung die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (6 K 2744/12) im Prüfungsrecht (Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung) wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten zugelassen. Es wird zu klären sein, ob die durch die Prüfervoten dokumentierten Kriterien der Leistungsbwertung in Einklang mit dem Prüfungszweck und dem Prüfungsziel der juristischen staatlichen Pflichtfachprüfung stehen.

Update: Nach Hinweisen des zuständigen Senats erklärte sich das Justizprüfungsamt bereit, der Klägerin die Neuanfertigung der Aufsichtsarbeit (wahlweise: Neubewertung) einzuräumen.

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