Der AStA der FernUniversität in Hagen hat die Teipel & Partner Rechtsanwälte mit der Durchführung eines Klageverfahrens im Rahmen einer Multiple-Choice-Klausur beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens wird zu klären sein, ob und inwieweit Abweichungen von den satzungsrechtlichen Vorgaben der Prüfungsordnung zulässig sind und in welcher konkreten Ausgestaltung die Vergabe von Rohpunkten sich als noch rechtmäßig erweist.
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