09. Juni 2022Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Gutachtenauftrag wegen der Festlegung von Hilfsmitteln bei Open Book Prüfungen

Elektronische Open-Book Klausuren als Alternative zu Präsenzprüfungen?

Die Covid-19-Pandemie führte im Hochschulalltag dazu, dass schriftliche Präsenzprüfungen aufgrund der jeweiligen landesgesetzlichen Coronaeindämmungsverordnungen nicht durchgeführt werden konnten. Um den Studienabschluss nicht unnötig zu verzögern, mussten Lösungen gefunden werden, damit die Studierenden dennoch die geforderten Prüfungsleistungen ablegen konnten. Die elektronische Fernprüfung wurde verstärkt eingesetzt, um den Prüfungsbetrieb an den Hochschulen möglichst aufrechtzuerhalten. 

Viele Hochschulen wählten für die elektronische Fernprüfung die sog. Open-Book Klausuren (sog. Kofferklausuren). Bei dieser Prüfungsart war gem. unseres Auftrags zu prüfen, ob und durch welches Hochschulorgan die Hilfsmittel vorab festgelegt werden können. Insbesondere war die Frage der Kompetenzen zwischen dem Prüfungsausschuss und den Prüfer:innen Gegenstand des von uns erstellten Gutachtens. Denn die klare Kompetenzabgrenzung ist entscheidend für ein rechtskonformes Prüfungsverfahren. Die privat organisierte Hochschule hat nunmehr dank unseres Gutachtens Klarheit über die Durchführung solcher Open-Book Klausuren und kann rechtssicher derartige Prüfungen bewerten und benoten. 

Praxisrelevanz

Nicht nur die Frage der zulässigen Hilfsmittel bei Prüfungsleistungen wird nach unseren Erkenntnissen oftmals unterschätzt, obwohl diese für das Prüfungsverfahren wesentlich sind. Hochschulen sind daher gehalten, derartige Fragen rechtskonform klären zu lassen. Aber auch die grundsätzliche Frage zur Zulässigkeit von elektronischen Fernprüfungen ist entscheidend dafür, diese Prüfungsform rechtskonform durchzuführen und bewerten zu lassen. Dabei sind landeshochschulgesetzliche Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung zu beachten, da bereits einige Entscheidungen zu elektronischen Fernprüfungen ergangen sind. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften
    06.02.2018
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften

    Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
  • Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht
    11.10.2017
    BaurechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen
    04.10.2017
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung FernUni Hagen

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen erneut Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung gegen die FernUniversität in Hagen (Multiple Choice)

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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