21. Juni 2022Privathochschulrecht, Gutachten

Hochschule erteilt Gutachtenauftrag zur Festlegung von Ausschussmitgliedern bei joint-degree Programm (DBA)

Deutsche Hochschulgesetze kennen in der Regel als akademische Abschlüsse den Bachelor, den Master und den Doktorgrad. International haben aber Titel wie DBA (Doctor of Business Administration) oder Ph.D. (beziehungsweise PhD, Doctor of Philosophy) längst so große Bedeutung erlangt und einen so guten Klang, dass es für international orientierte Absolventinnen und Absolventen häufig unattraktiv geworden ist, nach deutschem Recht zu promovieren und sich Doktor nennen lassen zu können. Die interessantere Alternative ist vielmehr, einen DBA oder Ph.D. zu erreichen und dafür an eine Hochschule im Ausland zu wechseln. Dass aufgrund dieser Entwicklung begabte Kandidatinnen und Kandidaten geneigt sind, deutschen Hochschulen den Rücken zu kehren, ist die logische Konsequenz.

Deutschen Hochschulen, die dieser Entwicklung entgegensteuern wollen, scheitern oft noch daran, dass die landesrechtlichen Bestimmungen die Verleihung dieser Titel schlicht nicht erlauben. Um dennoch ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs den Zugang hierzu zu eröffnen, kommt eine Kooperation mit einer Hochschule im Ausland in Betracht, die über eine Berechtigung hierzu verfügt. 

Die Schwierigkeiten liegen dann aber in den Details der Vereinbarungen der Hochschulen miteinander und in der jeweils rechtssicheren Fassung der gemeinsamen Prüfungsordnungen. Denn diese müssen den Gesetzen beider Staaten entsprechen. Heikel kann es dann zusätzlich werden, wenn unterschiedliche Traditionen des akademischen Betriebs aufeinandertreffen. 

Wir konnten nun im Hinblick auf die Besetzung eines Promotionsausschusses im Rahmen einer solchen Kooperation eine für beide Seiten praktikable Lösung erarbeiten und vorschlagen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim
    30.05.2018
    PrüfungsrechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei einer Prüfungsanfechtung Medizin gegen die Universität Ulm die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    HochschulrechtPrüfungsrechtStudienplatzklage1. FachsemesterMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Keine Einträge vorhanden

Nehmen Sie hier Ihre Buchung für eine Erstberatung bequem online vor

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum