TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte haben eine Klage gegen eine von uns vertretene private Hochschule erfolgreich abwehren können.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ging es gleich um mehrere Fragen im Prüfungsrecht. Wie der Vorsitzende Richter bereits zutreffend meinte, wäre der Fall ideal für eine Examensklausur geeignet. Inhaltlich ging es um die Frage der frist- und formgerechten Abgabe einer Bachelor-Thesis. Neben der Problematik, dass der Kläger wohl nicht form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Nichtbestehensbescheid der privaten Hochschule eingelegt hat, war im Rahmen der materiell-rechtlichen Prüfung weiter fraglich, ob die Rechtsgrundlage der Prüfungsordnung über das Nichtbestehen der Bachelor-Thesis überhaupt bekanntgemacht worden ist und ob der Kläger verpflichtet war, eine hochschuleigene eMail-Adresse zu nutzen.
Dabei erfolgte die Abgabe der Thesis nicht nur ungebunden, was bereits recht ungewöhnlich ist, sondern auch nicht in zweifacher Ausfertigung, da der Kläger behauptete, über die Formerfordernisse der Thesis nicht aufgeklärt worden zu sein. Nach rund zwei Stunden mündlicher Verhandlung wurde seitens des Gerichts bei den Verfahrensbeteiligten angefragt, ob ein Vergleich geschlossen werden könne, was auf Grundlage der rechtlichen Erörterung durch das Verwaltungsgericht mit unserer Mandantschaft besprochen werden musste. Angesichts der Rechtslage wurde ein Vergleich abgelehnt. Das Verwaltungsgericht entschied sodann zu Gunsten unserer Mandantschaft und wies die Klage wegen Unzulässigkeit ab.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.