17. März 2025Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Prüfungsrecht: Examensanfechtung Jura Neubewertung am GPA in Berlin und Brandenburg

Neubewertung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Zivilrecht

Der in dem Verfahren federführende Rechtsanwalt Christian Reckling erzielte im Überdenkensverfahren eine Neubewertung der Aufsichtsarbeit im Zivilrecht von ursprünglich zwei Punkte ("mangelhaft") auf nunmehr vier Punkte ("ausreichend") .

Durchführung des Überdenkensverfahrens am Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt

der Länder Berlin und Brandenburg

In dem Verfahren wurde teipel.law beauftragt, das Widerspruchsverfahren gegen den Nichtbestehensbescheid durchzuführen. Hierfür wurden zunächst durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling sämtliche Aufsichtsarbeiten dahingehend überprüft, ob erhebliche Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler vorlagen. Insoweit wurde ein umfangreiches Gutachten erstellt, um zu entscheiden, ob und welche zugrunde liegenden Bewertungen der Aufsichtsarbeiten angefochten werden sollen.

Sodann erstellte Rechtsanwalt Christian Reckling die Einwandschreiben gegen die Prüferbewertungen und forderte die Prüferinnen und Prüfer auf, ihre Bewertungen selbstkritisch zu überdenken.

Einholung der Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer

Die Prüferinnen und Prüfer erhielten sodann Gelegenheit, sich mit den substantiierten Einwänden gegen ihre Bewertungen auseinanderzusetzen. Beide Prüfer der Aufsichtsarbeit Zivilrecht 2 hielten die Einwände für durchgreifend und erhöhten ihre Bewertungen auf 4 Punkte ("ausreichend"). Damit konnte unser Mandant die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreichen. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben. 

Empfehlung für die Praxis im Prüfungsrecht

Betroffene Prüflinge sollten im Falle des Nichtbestehens oder der Notenverbesserung Ihr Recht auf Akteneinsicht duchsetzen und die Bewertungen ihrer Aufsichtsarbeiten im Staatsexamen Jura professionnell überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob das Überdenkensverfahren durchgeführt werden soll. Rechtsanwalt Christian Reckling von teipel.law führt bundesweit Examensanfachtungen im Überdenkensverfahren. Kostenlose Erstberatungen können hier gebucht werden.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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