10. Juni 2022Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Staatliche Hochschule erteilt Gutachtenauftrag wegen geplanter umfangreicherer Moduländerungen

Eine staatliche Hochschule beauftragt TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte mit der rechtlichen Prüfung der Änderung von Modulen (u.a. Pflichtmodul zu Wahlpflichtmodul mit inhaltlichen Anpassungen, Erhöhung der ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich, Änderung im curricularen Ablauf) im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Übergangsregelungen, Anrechenbarkeit von Fehlversuchen und der Darstellung im Abschlusszeugnis. 

Gegenstand des Gutachtens

Zu prüfen und zu beantworten waren Fragen der echten und unechten Rückwirkung bei Änderungen der Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die komplexe Frage, ob und inwieweit Änderungen an der fachspezifischen Prüfungsordnung im laufenden Lehrbetrieb den bereits eingeschriebenen Studierenden gegenüber zumutbar sind. Hierbei war von uns auch zu prüfen, wie weit der Vertrauensschutz der Studierenden reicht und ob für die Änderungen Übergangsregelungen erforderlich sind.

Praxisrelevanz

Änderungen von Prüfungsordnungen im laufenden Studienbetrieb, die Auswirkungen auf die Bezeichnungen der Modulen oder auch den Prüfungsformen haben, sind nicht ungewöhnlich. Die rechtlichen Anforderungen an derartige Änderungen sind jedoch zwingend zu beachten, um Prüfungsanfechtungen durch rechtswidrige Prüfungsordnungen zu vermeiden. Wir sind in diesem Bereich spezialisiert und führen praxisgerechte Rechtsprüfungen durch, erstellen Formulierungshilfen und Übergangsregelungen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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