Eine staatliche Hochschule beauftragt TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte mit der rechtlichen Prüfung der Änderung von Modulen (u.a. Pflichtmodul zu Wahlpflichtmodul mit inhaltlichen Anpassungen, Erhöhung der ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich, Änderung im curricularen Ablauf) im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Übergangsregelungen, Anrechenbarkeit von Fehlversuchen und der Darstellung im Abschlusszeugnis.
Gegenstand des Gutachtens
Zu prüfen und zu beantworten waren Fragen der echten und unechten Rückwirkung bei Änderungen der Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die komplexe Frage, ob und inwieweit Änderungen an der fachspezifischen Prüfungsordnung im laufenden Lehrbetrieb den bereits eingeschriebenen Studierenden gegenüber zumutbar sind. Hierbei war von uns auch zu prüfen, wie weit der Vertrauensschutz der Studierenden reicht und ob für die Änderungen Übergangsregelungen erforderlich sind.
Praxisrelevanz
Änderungen von Prüfungsordnungen im laufenden Studienbetrieb, die Auswirkungen auf die Bezeichnungen der Modulen oder auch den Prüfungsformen haben, sind nicht ungewöhnlich. Die rechtlichen Anforderungen an derartige Änderungen sind jedoch zwingend zu beachten, um Prüfungsanfechtungen durch rechtswidrige Prüfungsordnungen zu vermeiden. Wir sind in diesem Bereich spezialisiert und führen praxisgerechte Rechtsprüfungen durch, erstellen Formulierungshilfen und Übergangsregelungen.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.