In einem aktuellen Verfahren konnten wir für unsere Mandantin einen bedeutenden Erfolg erzielen. Gegenstand war ein Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einer Industrie- und Handelskammer im Rahmen der Fortbildungsprüfung „Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“.
Unsere Mandantin hatte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bewertung ihrer mündlichen Prüfung. Durch die Einlegung eines Widerspruchsverfahrens konnte federführend durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling die Rechte unserer Mandantin wirksam durchgesetzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens erzielte Rechtsanwalt Christian Reckling einen Vergleich mit der IHK.
Dieser sieht vor, dass die mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Recht und Steuern gebührenfrei wiederholt wird. Damit erhält unsere Mandantin eine faire zweite Chance, die für ihre berufliche Zukunft entscheidende Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Neben der Wiederholung der Prüfung konnten wir außerdem erreichen, dass die IHK 75 % der entstandenen Rechtsanwaltskosten nach dem gesetzlichen Gebührenkatalog übernimmt. Damit wird unsere Mandantin nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell entlastet.
Der Fall zeigt deutlich: Eine Prüfungsanfechtung im Prüfungsrecht kann erfolgreich sein – insbesondere dann, wenn Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler im Prüfungsablauf vorliegen. Ein gut begründeter Widerspruch kann dazu führen, dass eine Prüfungsentscheidung korrigiert oder – wie in diesem Fall – eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht wird.
Als auf Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten konsequent gegenüber Hochschulen, Universitäten, IHKs und anderen Prüfungsstellen.
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrem Widerspruch im Prüfungsrecht.
Zudem wird nicht nur eine 1,3 Geschäftsgebühr, sondern sogar eine 2,0 Geschäftsgebühr der gesetzlichen Gebühren erstattet, was eher unüblich ist.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.